Wildcampen: Alles, was Sie wissen müssen

Freiheit, Abenteuer und Ausbruch aus dem Alltag – dafür steht Wildcampen. Außerdem kann es romantisch sein, fernab von Campingplätzen im Freien zu übernachten und den Klängen der Natur zu lauschen. Stellplatzkosten fallen dabei nicht an. Wildcampen schont also die Urlaubskasse, sofern Sie die am Reiseziel geltenden Regelungen beachten. Dieser Ratgeber informiert Sie über die gesetzliche Lage in Deutschland und anderen europäischen Ländern.

Was ist Wildcampen?

Egal ob in Zelten, Autos, Wohnmobilen oder Vans – wenn Sie abseits von touristischen Stellplätzen an öffentlichen Orten oder in der freien Natur übernachten, campen Sie wild. Viele Radfahrer und Wanderer auf längeren Touren favorisieren diese Übernachtungsart, um beispielsweise ihre Abenteuerlust zu stillen oder Übernachtungskosten zu sparen. Gesetzlich unterscheidet man zwischen Wildcampen und Lagern. Lagern bedeutet, kurzzeitig im Grünen zu verweilen, eine Pause zu machen oder sich vor Wind und Wetter zu schützen. Der Übergang zum Wildcamping ist jedoch fließend.

Packliste fürs Wildcamping

Es mag sich befreiend anfühlen, kilometerweit entfernt von der Zivilisation ein Nachtlager aufzuschlagen. Um für die Herausforderungen in der „Wildnis“ gewappnet zu sein, sollten folgende fünf Dinge unbedingt auf Ihrer Packliste stehen:

Ist Wildcampen in Deutschland gesetzlich erlaubt?

Wildcampen in Deutschland ist im Allgemeinen nicht gestattet. Obwohl Naturschutzgebiete meist das Verweilen in der Natur erlauben, erteilen Sie keine Genehmigung zum Übernachten. Absolute Tabu-Zonen für Camper sind Privatgelände. Nichtsdestotrotz haben Sie die Möglichkeit, bei zuständigen Behörden, Förstereien und Eigentümern um Erlaubnis zu bitten. Wenn Sie sich höflich und umsichtig verhalten, haben Sie so auch in Deutschland gute Chancen, wild zu campen. Wichtig zu wissen: Die Regeln und Gesetze für Wildcamper unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Welche Regelungen gibt es in den Bundesländern?

Was Regeln und Gesetze betrifft, gleicht Deutschland einem Flickenteppich. Über Wildcampen in Bayern sollten Sie besser gar nicht erst nachdenken. Falls Sie in Nationalparks, Natur-, Wasser- und Wildschutzgebieten erwischt werden, sieht der Bußgeldkatalog eine Strafe von bis zu 2.500 Euro vor. Andere Bundesländer wie Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gehen weniger drastisch mit Wildcampern um: Das mögliche Bußgeld beträgt maximal 100 Euro. Deutschlands kleinstes Bundesland Bremen hat keine Gesetze, die sich mit Wildcampen befassen. Es gibt allerdings auch nicht allzu viele Naturflächen.

Wildcampen in Europa: In welchen Ländern ist es gestattet?

In den meisten Ländern Europas ist das Wildcampen wie in Deutschland untersagt oder man befindet sich in einer rechtlichen Grauzone. Als Paradies für Naturfreunde mit dem Drang nach Freiheit und Abenteuer gilt Skandinavien, denn sowohl in Schweden als auch in Norwegen und Finnland ist Wildcamping unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Im Folgenden können Sie sich über die Rechtslage für wildes Camping in den beliebtesten europäischen Urlaubsländern schlau machen.

Wildcampen in Österreich: Regelungen im Bundesland beachten

Auch Österreich ist in Bundesländer unterteilt und Übernachtungen jenseits offizieller Campingplätze sind wie in Deutschland größtenteils verboten. Einheitliche Regelungen zum Wildcampen existieren nicht, doch eindeutig ist die Rechtslage im Wald: Es gibt ein landesweites Campingverbot, es sei denn, Sie haben eine Genehmigung. In Niederösterreich, Tirol, Kärnten und im Burgenland können die Bußgelder fürs Wildcampen besonders saftig ausfallen (bis zu 14.500 Euro!). Vorarlberg, Oberösterreich, Salzburg und die Steiermark lassen dagegen die Gemeinden entscheiden, was erlaubt ist.

Wildcampen Schweiz: Vorsicht, teils verwirrende Regeln!

Zunächst eine gute Nachricht zum Thema Wildcampen in der Schweiz: Offiziell ist es nicht verboten. Dennoch stiftet die Gesetzeslage in der Schweiz Verwirrung, weil die Gemeinden und Kantone einzelne, sehr unterschiedliche Regelungen haben. Vor Ihrem Campingurlaub in der Schweiz sollten Sie sich deshalb genau erkundigen, in welchen Regionen Wildcampen möglich ist. In Naturschutzgebieten, Nationalparks und Wildruhezonen dürfen Sie grundsätzlich nicht kampieren. Sofern überraschend schlechtes Wetter aufzieht, gestatten die meisten Kantone oberhalb der Waldgrenze eine Nacht im Gebirge.

Wildcampen Italien: Keine eindeutige Gesetzeslage

Bei der Gesetzeslage zum Thema Wildcampen fehlen auch in Italien eindeutige Regelungen. Im Allgemeinen existiert zwar ein Verbot, aber Ausnahmen stehen häufig auf der Tagesordnung. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, ist es ratsam, sich eine Genehmigung bei der jeweiligen Kommune zu besorgen. Zum Beispiel hat die Toskana gar kein Gesetz fürs Wildcampen verhängt, während in Venetien außerhalb der ausgewiesenen Stellen strengstes Campingverbot herrscht.

Wildcampen Frankreich: Achtung, viele Einschränkungen!

In Frankreich ist es sinnvoll, besser auf den preiswerten kleinen Campingplätzen der Gemeinden zu übernachten – auf einem sogenannten „Camping Municipal“. Im ganzen Land ist Wildcampen in Naturschutzgebieten, am Meer, auf öffentlichen Straßen, auf Privatgrundstücken und in der Nähe von Sehenswürdigkeiten und Denkmälern verboten. Gerade in touristischen Ballungsgebieten finden des Öfteren Kontrollen statt. Wenn Sie erwischt werden, drohen bis zu 1.500 Euro Strafe.

Wildcampen Dänemark: Naturlagerplätze ausfindig machen

Per Gesetz ist Wildcampen in Dänemark nicht erlaubt und die Bußgelder können zwischen 5 und 500 Euro variieren. Ob diese wirklich fällig werden, hängt jedoch stark von der lokalen Polizei ab. Das nördliche Nachbarland hat für Abenteuerlustige einen guten Kompromiss zwischen Wildcampen und regulärem Campingplatz geschaffen: die Naturlagerplätze mit offenen Schutzhütten zum Übernachten. Alternativ dürfen Sie Ihr Zelt aufschlagen und vor Ort Toiletten und fließendes kaltes Wasser benutzen. Die Plätze sind entweder kostenfrei oder gegen eine kleine Gebühr nutzbar.

Wildcampen Schweden: Es gilt das Jedermannsrecht

Endlich ein Land, dass Sie zum Wildcampen willkommen heißt! In Schweden gilt nämlich „Alle Mans Rätt“ – zu Deutsch: das Jedermannsrecht. Grundsätzlich darf jeder im Wohnmobil, im Auto oder im Zelt in der freien Natur übernachten, solange Sie Naturschutzgebiete, Nationalparks sowie private Gärten meiden und sich der Natur gegenüber respektvoll verhalten. Wenn Sie jedoch die Privateigentümer freundlich um Erlaubnis bitten, kann es passieren, dass Sie auch auf einem Privatgrundstück die Nacht verbringen dürfen.

Worauf sollte man beim Wildcampen achten?

Die wichtigste Grundregel in jedem Land ist: die Umwelt respektieren und keine Spuren hinterlassen. Betrachten Sie sich als Gast in der Natur und nehmen Sie Rücksicht auf Tiere und Pflanzen. Vermeiden Sie Lärm und offenes Feuer, halten Sie sich an regionale Vorschriften und gebrauchen Sie zur Zubereitung von Speisen einen sicheren Campingkocher. Verlassen Sie Ihren Übernachtungsplatz so, wie Sie ihn vorgefunden haben und lassen Sie keinen Müll zurück. Nutzen Sie auch für den Toilettengang in der Natur immer einen Spaten und lassen Sie kein Papier liegen.

Fazit: Wenige allgemeingültige Gesetze für Wildcamper

Es gestaltet sich schwierig, übers Wildcampen allgemeingültige Aussagen zu treffen. Wenn Sie sich unsicher fühlen, helfen Ihnen vor der Reise die Tourismusverbände der einzelnen Länder weiter. Doch ganz egal, wo es Sie hinzieht, eine Regel hat beim Wildcamping oberstes Gebot: Müll einsammeln und Rücksicht nehmen.

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